Landgericht Kiel verurteilt Christine W.
Ein Jahr und neun Monate auf Bewährung sowie ein dreijähriges Pferdehaltungsverbot Quelle: FN...aktuell 26.11.08
Kiel (fn-press). Ein Jahr und neun Monate auf Bewährung sowie ein
dreijähriges Pferdehaltungsverbot – so lautet das Urteil des
Landgerichts Kiel gegen die ehemalige Weltcup-Dressureiterin Christine
W.. Der 60-Jährigen, die wegen Tierquälerei angezeigt war, wurde zudem
für die Dauer von drei Jahren auch der berufsmäßige Umgang mit
Pferden verboten und sie muss 150 Stunden gemeinnützige Arbeit
ableisten. Das Urteil wurde von der Angeklagten akzeptiert und ist somit
rechtskräftig. Etwas überraschend fiel die Entscheidung am Dienstag, 25.
November, dem dritten Tag von ursprünglich sieben angesetzten
Verhandlungstagen.
In dem jetzt abgeschlossenen Verfahren war es um Vorkommnisse auf
Reitanlagen in Norderstedt und Halstenbek im Zeitraum von 2006 bis 2007
gegangen. Christine W. wurde von mehreren Reitern angezeigt, die ihre
brutalen Trainingmethoden dokumentierten. Auch die Deutsche Reiterliche
Vereinigung (FN) hatte auf die Vorfälle reagiert, ein
Ausschlussverfahren bei den Persönlichen Mitgliedern der FN eingeleitet
und Antrag auf Strafverfolgung wegen des Verdachts auf Tierquälerei
gestellt.
Stimmen zum Urteil gegen Christine W.:
FN-Generalsekretär Dr. Hanfried Haring (Warendorf): „Das Urteil hat
eine Signalwirkung! Hier wurde in aller Deutlichkeit gesagt, dass man
sogar ins Gefängnis kommen kann, wenn man ein Pferd derart behandelt.
Das war reine Tierquälerei. Wie Ausbildung von Pferden richtig
auszusehen hat, ist in unseren Richtlinien für Reiten und Fahren
festgelegt.“
DOKR-Dressurausschussvorsitzender Ferdi-Jürgen Wassermeyer (Ennepetal):
„Ich bin froh, dass Frau W. verurteilt und damit ein klares Zeichen
gesetzt wurde, dass so mit Pferden nicht umgegangen werden kann. Ich
spreche hier auch im Namen des DOKR-Dressurausschusses und der
Kaderreiter, wenn ich sage, dass dies nichts mit der Ausbildung eines
Pferdes zu tun hat.“
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