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Reiten und Fahren im Landeswald
Niedersächsischer Reiterverband und Niedersächsische Landesforsten legen Grundlagenpapier vor
Quelle: Pferdesportverband Hannover
05.06.08

Hannover (psvhannover-aktuell). Viele Reiter und Gespannfahrer, die sich mit ihren Pferden gern in der Natur, zum Beispiel im Landeswald bewegen, haben sich schon oft die Frage gestellt, wo sie reiten und fahren dürfen. Jedes Bundesland hat für das Reiten und Fahren in Wald und Flur eigene Regelungen getroffen, dabei gehört Niedersachsen im Bundesvergleich zu den pferdefreundlichen Ländern. Doch was ist genau erlaubt? Der niedersächsische Reiterverband (NRV) und die Niedersächsischen Landesforsten (NLF) haben zu diesen Fragen und zur Klärung der vorhandenen Grauzonen ein Grundlagenpapier erarbeitet. Wer sich genauer informieren möchte, kann das Papier als PDF-Datei unter www.psvhan.de und www.psvwe.de downloaden.




Wichtig zu wissen: In Niedersachsen ist das Betretungsrecht der freien Landschaft im Niedersächsischen Gesetz über den Wald- und die Landschaftsordnung, kurz NWaldLG genannt, geregelt. Das Reiten ist auf Fahrwegen und gekennzeichneten Reitwegen erlaubt, hiervon sind Radwege ausgenommen. Fahrwege sind Wirtschaftswege, die von nichtgeländegängigen, zweispurigen Kraftfahrzeugen ganzjährig befahren werden können. Auf diesen Fahrwegen im Wald und in der übrigen freien Landschaft haben die Wald- und Grundbesitzer das Betreten (Begehen, Radfahren und Reiten) zu dulden.

Vereine und Veranstalter von Wander- und Distanzritten sollten wissen, dass kommerzielle Nutzungen und Großveranstaltungen eine Zustimmung der Grundeigentümer benötigen. Bei diesen Veranstaltungen sind u. a. Regelungen zur Haftung und zur Verkehrsicherung auf vertraglicher Grundlage zu vereinbaren. Reitervereine, die zum Beispiel Wander-, Distanz- oder Orientierungsritte planen, die ausschließlich auf Fahrwegen stattfinden, brauchen grundsätzlich keine besondere Genehmigung. Wenn allerdings eine Beeinträchtigung des Forstbetriebes zu befürchten ist, soll das Reiten in Form von organisierten Ausritten mit den örtlichen Forstämtern vorab besprochen werden. Die örtlichen Forstämter entscheiden dann über die notwendigen Absprachen. Das Befahren von Fahrwegen mit Gespannen und Kutschen auf Flächen der NLF bedarf einer vertraglichen Regelung. In Abstimmung mit den Forstämtern können abweichende Regelungen getroffen werden.

Generell sollten alle Wald- und Landschaftsnutzer Rücksicht aufeinander nehmen, damit Interessenskonflikte im Vorfeld vermieden werden können. "Bei Problemen mit Grundeigentümern ist es ratsam, dass sich die Beteiligten umgehend an die zuständigen Pferdesportverbände wenden, und nicht erst dann, wenn sich vor Ort schon alles so festgefahren hat, dass die Fronten verhärtet sind", so Klaus Krüger, beim Pferdesportverband Hannover zuständig für Umweltfragen. Erklärtes Ziel des NRV und der Landesforsten ist in diesem Zusammenhang eine vertrauensvolle Zusammenarbeit der örtlich Handelnden.

Weitere Informationen über das NwaldLG und das niedersächsische Naturschutzgesetzt (NNatG) sind leicht über Suchmaschinen wie Google zu finden.


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