Fohlen verfing sich in Hochsitz: Gnadenschuss
Pferdebesitzer muß Schaden selber zahlen. Quelle: Anwalt-Suchservice GmbH 18.08.05
Wenn sich ein Pferd mit seinen Läufen in der Leiter eines Hochsitzes verfängt und dabei schwer verletzt, muss der für den Jagdsitz Verantwortliche nicht für den Schaden haften. Der Anwalt-Suchservice (Servicerufnummer 0180 - 52 54 555) berichtet von einem Fall, den das Oberlandesgericht Koblenz zu entscheiden hatte.
Ein Fohlen war gemeinsam mit anderen Jungpferden auf eine Weide gebracht worden, auf der ein Hochsitz stand. Beim Herumtollen verfing sich das Füllen mit einem Vorderlauf in den Sprossen der Leiter, die zum Jagdsitz hinaufführte. Als es ihm nicht gelang, sich zu befreien, geriet es in Panik und verletzte sich so schwer, dass es getötet werden musste. Der Eigentümer des Fohlens verlangte von dem für den Hochsitz Verantwortlichen Schadenersatz für den Verlust des Tieres. Der Fall ging zu Gericht.
Die Richter des OLG Koblenz (Urteil vom 02.10.2003, 5 U 757/03) entschieden wie folgt: Der Eigentümer des Fohlens wusste als Pferdezüchter am besten über den Spieltrieb seiner Füllen und die daraus resultierenden Gefahren Bescheid. Er hätte den für den Hochsitz Verantwortlichen über erforderliche Schutzmaßnahmen für die Fohlen informieren müssen. Nur dann hätte dieser mit dem spielerisch unbesonnen Verhalten der Jungpferde rechnen und Sicherungsvorkehrungen am Jagdsitz ergreifen müssen. Ohne das Wissen um derartige Gefahren sei der Unfall für den Verantwortlichen des Hochsitzes nicht vorhersehbar gewesen. Der Pferdezüchter müsse deshalb seinen Schaden selber tragen, so das Gericht.
Tipp: Der Anwalt-Suchservice benennt rechtsuchenden Bürgern unter der Servicerufnummer 0180 - 52 54 555 (12 Cent / Min.) bundesweit spezialisierte Rechtsanwälte in ihrer Nähe.
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