VW-Bus raste in vier Pferde
Tierhalter haftet wegen Mängeln am Zaun Quelle: Anwalt-Suchservice GmbH 06.04.05
Entlaufen Pferde aus einer Koppel auf die Straße, weil der Weidezaun nicht dem Standard entspricht, haftet der Tierhalter bei einem Verkehrsunfall für den gesamten Schaden. Selbst, wenn den am Unfall beteiligten Autofahrer ein leichtes Verschulden trifft. Das hat das OLG Celle entschieden.
Wie der Anwalt-Suchservice (Service-Rufnummer 0180 - 52 54 555) mitteilt, waren einem Tierhalter aus Niedersachsen eines nachts vier Pferde aus seiner Koppel entlaufen. Grund dafür waren erheblichen Mängel am Weidezaun, der nicht den DIN-Vorschriften für Standardkoppelzäune der "Deutschen Reiterlichen Vereinigung" entsprach. Die Pferde gelangten auf die naheliegende Bundesstraße. Dort verunglückten sie allesamt bei einem Zusammenstoß mit dem VW-Bus des Bruders des Tierhalters. Dieser hatte die dunkelfarbigen Tiere in der Nacht bei einer Geschwindigkeit von 70-90 km/h nicht rechtzeitig erkennen können. Danach stritten die Brüder gerichtlich darum, wer für den Unfall verantwortlich sei.
Das OLG Celle sah in dem Tierhalter den Alleinschuldigen (Urt. v. 13.1.2005 - 14 U 64/03). Auch, wenn den Autofahrer ein leichtes Verschulden wegen eines Verstoßes gegen das Gebot, auf Sicht zu fahren, treffe, so die Richter, trete dies gegenüber dem erheblichen Verschulden des Tierhalters zurück. Dieser sei zwar nicht dazu verpflichtet gewesen, die Pferde nachts in einem Stall statt auf der Koppel unterzubringen. Doch er hätte gerade wegen der unmittelbaren Nähe der Weide zur Bundesstraße für eine mangelfreie Zaunanlage sorgen müssen, so das Gericht. Diese hätte besonders hohen Anforderungen genügen müssen, um ihre Schutzfunktion auch bei panikartigen Ausbruchsversuchen der Pferde zu erfüllen. Möglicherweise muss sich nun die nächste Instanz mit dem Fall beschäftigen.
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