Der Weidezaun in voller Länge
Was Pferdehalter beachten sollten. Quelle: Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen 20.04.04 | Seite 2 von 8
Stationäre Außenzäune, die zur Einfriedung der gesamten Weideflächen verwendet werden, müssen vor allem neben Bahnstrecken und verkehrsreichen Straßen besonders stabil und sicher gebaut werden. Dagegen können Innenzäune als mobiler oder halbstationärer Zaun zur Koppelunterteilung einfacher ausgeführt werden. Der Standardweidezaun besteht in der Regel aus Längspfählen und Querverstrebungen. Die Einzäunung sollte eine erforderliche Höhe grundsätzlich von mindestens 1,20 m haben oder entsprechend 0,8 x Widerristhöhe des größten Pferdes. Bei einem Pferd mit der Widerristhöhe von 1,70 m sollte der Zaun also eine Mindesthöhe von etwa 1,40 m haben. Die grundsätzliche Mindesthöhe eines Weidezaunes für Pferde von 1,20 m beruht auf ein Gerichtsurteil vom OLG Celle: Die Zaunpfähle müssen mindestens, je nach Bodenbeschaffenheit, mit einem Drittel ihrer Länge in den Boden eingegraben werden, bis sie stabil und fest stehen. Daraus resultiert eine Gesamtpfahllänge von mindestens 2,00 m bis zu 2,25 m.
Zaunpfähle aus Holz
Der immer noch klassische und alt bewährte Zaunpfahl besteht aus natürlichen Holzstrukturen. Wird ein Hart- oder Kernholz, wie die heimische Eiche, die Robinie oder ein Tropenholz, wie Bongossi oder Insultimber, verwendet, kann von einer natürlichen hohen Lebenserwartung der Pfähle ausgegangen werden. Bei der Eiche sollte darauf geachtet werden, dass nur abgelagerte Ware zwischen drei und fünf Jahren verwendet wird. Da bei der frischen Eiche die Gerbsäure noch nicht ausgetrocknet ist, verringert sich die Haltbarkeit und ist beschränkt auf etwa fünf bis sieben Jahre. Alternatives Hartholz ist die Robinie. Sie muss geschält und gut abgelagert sein, da unter anderem die Rinde eine Vergiftungsgefahr für das Pferd darstellen kann. Bei den Tropenhölzern sind der hohe Preis und der Raubabbau der Tropenwälder zu bedenken.
Die preiswerteren und meist verwendeten Holzpfähle werden aus Weichholz erstellt. Es haben sich die Nadelhölzer, wie Tanne, Fichte, Kiefer oder Lärche, bewährt. Kiefer sollte ein Feuchtegehalt unter 30 % haben und durch die Imprägnierungszone um das Kernholz, werden optimale Bedingungen gegeben, dieses Holz chemisch zu schützen. Das heißt, dass die Nadelhölzer, bezogen auf die langfristige Erhaltung der Gebrauchstauglichkeit, imprägniert werden müssen. Grundsätzlich sollten diese Produkte kesseldruckimprägniert sein. Da über das Importgeschäft preiswertere Holzerzeugnisse auf dem Markt angeboten und über die Qualität der Erzeugnisse meistens keine ausschlaggebende Aussagen gemacht werden, ist es zu empfehlen, nur imprägnierte Holzerzeugnisse mit einem RAL-Gütezeichen seitens der Gütegemeinschaft Imprägnierte Holzbauelemente e. V. zu verwenden. Die Produkte bieten mit dem freiwilligen Gütezeichen den Vorzug des ausschließlichen Einsatzes unter amtlicher Mitwirkung geprüfter und bauaufsichtlich zugelassener Holzschutzmittel sowie einer Qualitätsgarantie hinsichtlich Verbrauchersicherheit und Langlebigkeit, zehn Jahre werden durch den Herstellergewährleistet. Auch bezogen auf die Natur-, Landschaft- und Wasserschutzgebiete geben die nach diesen Maßgaben imprägnierten Holzerzeugnisse eine langfristige Sicherheit für die Verwendbarkeit dieser Produkte auch in geschützten Gebieten. Nicht zu vergessen ist, dass diese imprägnierten Hölzer vor Verbiss geschützt werden müssen.
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