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Eigentümer beantragt diesen und führt ihn verantwortlich. Die rechtliche Grundlage dafür ist eine EU-Verordnung, die in Deutschland mit der Viehverkehrsordnung in nationales Recht umgesetzt wurde.
Der Pass wird auf Anforderung durch die zuständige Zuchtorganisation oder bei nicht eingetragenen Pferden durch die Deutsche Reiterliche Vereinigung ausgestellt. Er enthält insbesondere folgende Informationen über Herkunft, Besitz und Identität des betreffenden Tieres:
· Name und Adresse des Besitzers · Beschreibung des Pferdes mit Angabe der Farbe und Abzeichen · Graphische Eintragung der Abzeichen, Brände, |
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Narben sowie mind. drei Wirbel · Durchgeführte Impfungen · Medikations- bzw. Identitätskontrollen · Arzneimittelbehandlungen · Erklärung des Besitzers zur späteren Nutzung (lebensmittelliefernd oder nicht)
Zusätzlich wird eine Eigentumsurkunde erstellt, die dem Inhaber des Dokumentes das Eigentum am Pferd bescheinigt. |
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