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Der Trend zur Naturheilkunde, gerade im veterinärmedizi- nischen Bereich und hier gehäuft in der Pferdeheilkunde, veranlasst immer mehr Interessenten, einen Beruf auf diesem Sektor auszuüben. Pferdehalter und Reiter, die ihr Pferd alternativ behandeln lassen wollen, sind oft verunsichert, ob sie nun an eine(n) Fachmann(frau) geraten sind oder nicht.
Das Studium des Tierheilpraktikers ist noch nicht gesetzlich geregelt und kann ohne abschließende, behördliche Wissensüberprüfung an einer Schule oder einem Institut absolviert werden. Aufgrund der fehlenden gesetzlichen Überprüfung kann sich im Extremfall jeder, der
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naturheilkundliche Behandlungen an Tieren durchführt, Tierheilpraktiker nennen, ohne auch nur im Entferntesten eine entsprechende Ausbildung genossen zu haben.
 Oft handelt es sich um Fernlehrgänge, bei denen der Auszubildende Skriptmaterial zugeschickt und Wochenendseminare und Praktika zur freiwilligen Teilnahme angeboten bekommt. Eine Ausbildung an Vollzeitschulen ist im Vergleich dazu umfassender. Nach einer schulinternen Prüfung wird dem Absolventen ein Diplom ausgehändigt. Ein ergänzendes Praktikum bei einem Tierarzt oder in einer Tierklinik wäre daher immer sinnvoll, da es die nötige Praxiserfahrung fördert.
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Von Vorteil ist es, wenn ein Tierheilpraktiker eine schulmedizinische Berufsausbildung (Heilpraktiker, Tierarzthelferin, Medizinisch-technische Assistentin, Veterinärmedizinisch-technische Assistentin u. a. m.) und mehrere Jahre Berufserfahrung vorweisen kann. Auch der Umgang mit Pferden sollte gewohnt sein, sei es durch ein eigenes Pferd, als Reitbeteiligung oder als Mithilfe in Stallungen.
 Erste Voraussetzung: Schulmedizinische Kenntnisse Am besten läßt sich jeder Pferdebesitzer, der einen Naturheilbehandler zu seinem Pferd ruft, einen Mitgliedsausweis
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