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Ein Beispiel aus der Praxis Wie lange darf zum Beispiel ein sechsjähriges Pferd noch in Aufbauprüfungen der Klasse A starten? Gemäß der LPO dürfen die sechsjährigen Pferde noch in Aufbauprüfungen der Klasse A (Dressur- oder Springpferde- prüfungen) an den Start gebracht werden, wenn eine Platzierung in dieser Klasse erreicht wurde.
Hierbei ist nur eine Prüfung der Besonderen Bestimmungen der zuständigen Landeskommission zu beachten. Bezüglich des Anrechnungszeitraumes gibt es hier Unterschiede, teilweise wird die vorherige Saison als Grundlage für den Erfolg mit ins Kalkül gezogen, teilweise auch die Erfolge exakt bis zum
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Nennungsschluss.
Der Einsatz von Gerten Gemäß der LPO § 68 darf eine Gerte in den Dressurprüfungen benutzt werden und diese darf eine maximale Länge von 1,20 Metern (inklusive Schlag) aufweisen.
Die zeitliche Länge einer Dressur-Kür Zum Abschluss noch ein kleines Detail, das in der Praxis oftmals nicht bekannt ist: Die Länge einer Dressurkür und die zur Verfügung stehende Zeit rechnet sich als Beginn mit dem Gruß und sie endet auch mit dem entsprechenden Gruß vor den Richtern.
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Ansprechpartner für weitere Informationen: Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V. Bundesverband für Pferdesport und Pferdezucht Fédération Equestre Nationale (FN) Freiherr-von-Langen-Str. 13 48231 Warendorf Telefon: 02581-6362-0 Fax: 02581-62144 E-Mail: fn@fn-dokr.de Internet: www.pferd-aktuell.de
Text und Fotografien: www.RamonaDuenisch.de
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