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Bereits 1979 wurden vom damaligen Bundessportwart der VFD, Herrn Schönleber, die übrigens auch von der FN übernommenen Heeresdienstvorschriften als Ausbildungsrichtlinie in die Sport-Ordnung der VFD integriert. 1987 wurde die Diskussion um Prüfungen für Fahren in der VFD erneut aufgegriffen und 1988 fand in Tannenreuth (Oberfranken) ein Pilotlehrgang Fahren statt.
 Im Jahre 1989 schließlich erfolgte die Aufnahme der Fahrerpassprüfungen in die Prüfungsordnung der VFD. Bis zum Jahre 1994 kannte man die VFD nur unter dem Namen
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"Vereinigung der Freizeitreiter ...". 1994 wurde auf Antrag von Joe Keßler der Name der VFD in "Vereinigung der Freizeitreiter und -fahrer Deutschlands e.V." geändert.
Die bei der VFD abzulegenden Prüfungen der Grundstufe dienen der Hinführung des Fahrers ohne Grundkenntnisse zum verantwortungsvollen Fahren eines Gespannes. In den darauf aufbauenden Abzeichen wird das Leiten einer Gruppe von Gespannen und Reitern sowie die eigenständige Planung und Durchführung von Wanderfahrten vermittelt. Juniorprüfungen für Kinder und Jugendliche werden ebenfalls angeboten.
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Neu ist die Beifahrerunterweisung, in der dem verantwortungsvollen Beifahrer alles vermittelt wird, um ihn schier unersetzlich für seinen Fahrer zu machen. Wo nun liegen die Unterschiede zu den FN-Qualifikationen für das Fahren? - Wenn man sich einmal Turnierausschreibungen ansieht, wird man feststellen, dass das Fahren im Turniersport rückläufig ist. Nur noch ein sehr geringer Anteil, rund zwei Prozent des Gesamtumfanges eines Turniers, sind Fahrprüfungen.
Das Fahren in der freien Natur hat jedoch in den letzten Jahren einen Aufschwung erlebt. Zwar bietet die FN
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